Recht und Gegenwart
(ein Projekt von HitzLetter.de)

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Der bisherige systematische Ansatz (siehe unten ab der Trennlinie) wurde mangels Zeit und Unterstützung bis auf Weiteres suspendiert. Hier werden nun vorerst Anmerkungen zu aktuellen rechtlichen Begebenheiten eingestellt, welche weniger grundrechtsrelevant, aber systembildend erscheinen. Wie es sich ergibt, in loser zeitlicher Reihenfolge und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Überschneidungen mit dem allgemeinen ´Logbuch´ sind möglich.
21.-04.-2007

Die Bundesrechtsanwaltskammer titelt in ihrem Mitteilungen 1/07: "Berufsrechtliches Einschreiten der Rechtsanwaltskammern bei ´mißbräuchlichen Abmahnungen im UrhG?"
Nach Auseinandersetzung mit der Problematik zeigte sich, daß das nicht geht. Es bleibt der stille Appell an die schwarzen Schafe, es nicht zu tun. Es bleibt die offiziell gewordene Feststellung, daß es einen Mißstand gibt. Wer sich mit der Thematik beschäftigt weiß auch, daß dieser nicht singulär auftritt, sondern eine Unerträglichkeit darstellt. So wurde im Text das Beispiel eines 15-jährigen Mädchens genannt, welches auf ihrer Homepage das Foto ihrer Lieblingsband eingestellt hatte. Die Folge sind zuweilen Abmahnungsrechnungen im 4stelligen Euro-Bereich.  Urheber-, Patent- und Markengesetze, ursprünglich zum angemessenen Schutz geistigen Eigentums in einer weitgehend markenlosen Welt erst beginnender Vermarktung gedacht, entwickeln sich zum Einfallstor für Raubzüge. Schlimmer, zum Werkzeug kapitalkräftiger Marktbesetzer zur Aushebelung fast jeder Art von Kontextkultur, zur nachhaltigen Zerstörung harmloser Teilhabeaktionen, zur Erosion im Bereich nachwachsender Motivation und 
Innovation. Den entscheidenden Richtern, die von Anfang an durchaus großen Entscheidungsspielraum hatten, ist Ignoranz und so etwas wie Kapitalhörigkeit vorzuwerfen. Erst deren Mitmachen bei soclhen Entwicklungen beschert uns weiter ´urheberechtliche´ Rüstungsspiralen. Bis hin zur Selbstzensur der Bevölkerung, zur Infragestellung bisher garantierter Grundrechte. Inklusive der Patentierung natürlichen Lebens, der Verhinderung herkömmlicher und naturnaher Fortpflanzung - der Monopolisierung und Lizenzpflichtigkeit aller vormals öffentlichen Güter. Schließlich mit dem Schutz von Staatsmacht und Parlamenten. Schlußendlich und bereits wahrnehmbar, auch mit dem Anspruch moralischer Gültigkeit.

21.04.07

Interview mit Dr. Otto Solms (Vizepäsident des Deutschen Bundestages, FDP) durch "Klartext", das Mitgliederjournal des Bundes der Steuerzahler zur geplanten Unternehmenssteuerreform.
Aus der Überschrift: "Der Entwurf mit seinen Regelungen, beispielsweise zur Zinsschranke, füge dem Standort Duetschland langfristig massiven Schaden zu. Bezahlen werden die ganze Reform der Mittelstand, der von der Steuersenkung nichts habe, aber über die verschärften Abschreibungsbedingungen zur Kasse gebeten werde."
Aus der direkten Rede, S. 6 unten: "Der Steuersatz der Abgeltungsteuer wirrd ja inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht bei 25%, sondern sogar bei 28,5 Prozent liegen. Das ist im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig. Die Einbeziehung der Veräußerungsgewinne in die Abgeltungsteuer wird die Altersvorsorge der Bürger massiv beeinträchtigen. Hier muss Schwarz-Rot unbedingt nacharbeiten. Insgesamt wird es nach der Reform deutlich weniger attraktiv, Geld risikobehaftet in Unternehmen zu investieren. Denn auf der Ebene des Anteilseigners wird die Steuerbelastung bei Einführung der Abgeltungsteuer und Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens bei rund 50% liegen. Dagegen werden Zinsen aus risikoarmen Anlagen nur mit 28,5 % besteuert: eine echte Fehllenkung der Kapitalanlagen!"
In der gleichen Ausgabe ein Interwiev mit Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin der BT-Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Seite 10: "Mißverhältnis auch dadurch, daß die Bundesregierung die von Rot-Grün eingeführte nur hälftige Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen einfach im Handstreich abschafft und voll besteuert. Auch für die in den letzten Jahren mühsam hochgepäppelte private Altersvorsorge und die Aktienkultur ist diese Ausgestaltung der Abgeltungsteuer schädlich. Teuer wird es vor allem für die Kleinaktionäre, denn anders als bisher hält der Fiskus auch bei langfristigen Aktienanlagen die Hand auf. Daß Investitionen in Staatsanleihen günstiger besteuert werden als solche in produktives Kapital, wird der Aktienkultur nicht gut tun. Die Anleger werden aus den rentableren Aktienanlagen im Zinsprodukte gelockt. Das ist auch volkswirtschaftlich unsinnig. Wenn die Große Koalition ihr Modell der Abgeltungsteuer tatsächlich aufrecht erhält, dann muß sie den Schaden für die private Altersvorsorge und die Schlechterstellung von Eigenkapital vermeiden, der halben Steuersatz für Dividenden und Veräußerungsgewinne wäre eine Lösung. Für innovative Unternehmen ist die Unternehmensteuerreform ein Desaster. Der beschleunigte Wegfall von Verlustvorträgen, neue Bürokratie und steuerliche Belastung von Forschung und Entwicklung und die massive steuerliche Diskriminierung von Eigenkapitalfinanzierungen schädigen den Innovationsstandort."

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Alter  Seitentext - vom Januar 2005 bis März 2007

Hier sollen rechts-zeitgeschichtliche Beiträge und Übersichten stehen und entstehen. Es wäre schön, wenn sich jemand finden würde, der einzelne Themen übernimmt oder eventuell schon etwas dazu hat. Ich werde sicher die eine oder andere Sache selbst aufgreifen, aber wohl nicht alles. 

Anfangs sollte die gesamte Site/Hitzletter mit einem rechtlich orientierten Konzept starten. Besonders war angedacht, ein Forum für mißratene oder eindeutig ungerecht verlaufene Gerichtsverfahren zu bilden. Dieser Themenkreis wurde nun bis auf weiteres hier in eine Unterrubrik eingelagert, in mehr experimenteller Form. Im Übrigen wurde der Fokus davon genommen und es wurde mit zusätzlichen Unterrubriken ergänzt. Alles ist vorerst als Anregung gedacht. Wer weitere Ideen für diese Seite kann mir gerne Nachricht geben (an timm@hitzletter.de)





  1. Eine Zusammenstellung der zivilrechtlichen Prozeßrechte vom 24. Mai 1949 bis heute. Konzentriert auf wesentliche Umgestaltungen, aus denen Verkürzungen der Rechte oder Möglichkeiten der Prozeßparteien resultierten. Unter Herausarbeitung von Relevanz sowie offizieller Stellungnahme des Gesetzgebers zur jeweiligen Novelle.  Eine kurze Übersicht der wesentlichen Prozeßmaximen und grundrechtlichen Verfahrensgedanken sollte vorgespannt werden.  Zu nennen ist beispielsweise die Umwandlung der zweiten Instanz (Berufung) in eine rein rechtliche Überprüfungsinstanz, welche prinzipiell keine tatsächlichen Beweisfragen mehr zu lösen hat.
    Oder  allgemeine Verkürzungen von Rechtsmittelmöglichkeiten.

  2. Eine Übersicht zu Veränderungen in den Gerichts- und Anwaltsgebühren (gleicher Tenor und Zeitrahmen wie oben). Zu nennen ist u.a. die Erhöhung des zivilrechtlichen Gerichtskostenvorschusses (ohne den ein Zivilgericht grundsätzlich kein Standardverfahren aufnimmt) von ehemals einer Gebühr auf mittlerweile drei.

  3. Die Entwicklung im Grundrechtsapparat von 1949 bis heute. Verkürzungen derselben, sukzessives Aufstellen von definierten Schranken und Ausnahmen. Sowie ein anschließendes Aufzeigen gesellschaftlicher Tendenzen (z.B. Datenspeicherung, Gentechnik), woraus weiteres Einschränkungspotential resultieren wird oder kann. Es sollte sich auch die Frage stellen, inwieweit das aktuell noch vorhandene Demokratiekonzept historisch für wichtig gehaltenen Prämissen entspricht - inwiefern es mitsamt der Grundrechte erodiert und de facto ein Potemkinsches Dorf entsteht.

  4. Eher trocken aber wesentlich: Inländische Justizhaushalte ab Gründung bis heute oder in wenigstens repräsentativem Rahmen. Gespiegelt an der Anzahl verarbeiteter Verfahren - wie diese erledigt wurden und  von wievielen Personen. Gespiegelt an jeweiligem wirtschaftlichen Bruttosozialprodukt des Bundes in dieser Zeit bzw. vorhandenen Globaldaten wie Wirtschaftswachstum, Lohnentwicklung u.ä. Interessant erschiene die Beibindung von Entwicklungen in der Staatsverschuldung bzw. pro-Kopf-Verschuldung sowie der Spekulation, inwiefern Mangelsituationen zur Begründung von strategischen Reduktionen genutzt werden.

  5. Exemplarische Aufstellungen der bisherigen und möglicherweise noch folgenden Privatisierungsprojekte von kommunalen - und Staatshaushalten.  Idealerweise mit Anhang der offizielle geäußerten Gründe,  Verlautbarungen oder Hoffnungen der Bevölkerung. Ansprache einer kritischen öffentlichen Restmasse, unterhalb der kein üblich gedachtes Allgemeinwesen mehr organisiert erscheint bzw. Diskussion eines (wann?) umschlagenden Punktes in der öffentlichen Meinung zu Privatisierungen. Beispiele zu Entstehungen bestimmter Privatisierugsobjekte (Bahn, Post, Energieversorgung, Polizei).

  6. Verschiedene Ausarbeitungen über weitere Tendenzen wie zugelassene oder betriebene Verzerrungen von wirtschaftlichem Markt- und Wettbewerbsbegriff, Usurpation von Institutionen mit Allmenden- oder öffentlichem Teilhabecharakter durch rein erfolgs- oder gewinnorientiertes Gedankengut (z.B. in Justiz, Schulbildung, Hochschulwesen, Straßenverkehr, Notbetreuung von Kranken).
    Kumulationsbelastungen durch öffentliche Abgaben, enteignungsgleicher Eingriff und euphemisierende Besteuerung. Beispiele im Solidaritätzuschlag, Zweitwohnungssteuer, Sprungbesteuerung von Renten durch das Alterseinkünftegesetz, sukzessive Verschärfungen in der Einkommensanrechnung bei Auszahlung von Zusatzrenten, Abbau des Arbeitslosengeldes auch für langjährige Einzahler (Lohnzettel: "Beiträge zur Arbeitslosenversicherung").
    Verdrehung des überlieferten Patentbegriffes bis hin zu einer Patentierbarkeit von Pflanzen oder Lebewesen, was große Witschaftsagglomerationen in die Lage versetzt und versetzen wird, ganze Völker in den Ruin zu treiben oder ihnen die Fortpflanzung gerichtlich vollstreckbar versagen zu lassen, wenn sie sich ohne Zustimmung des Patentinhabers vermehren wollen.

  7. Berichte aus/von behördlichen- oder gerichtlichen Verfahren, die Betroffene durch Willkür, Parteilichkeit, Abweichung vom Gesetz oder schiere Untätigkeit fassungslos machten. Der Fokus sollte (dennoch) auf einer eher sachlichen Schilderung liegen (kein Kummerkasten oder Leserbriefecke). Dabei sollte der Plot erkennbar und nachvollziehbar sein und alles natürlich lesbar. Derartige Beiträge würden sich im Rahmen einer Veröffentlichung als Feldstudie und wissenschaftlicher Typisierungsversuch verstehen. Das heißt auf Wunsch ohne Aktenzeichen und anonym.

  8. Zusammenstellungen und Dokumentationen der Situation der Anwälte seit Kriegsende 1945. Aktuell macht das Rechtsdienstleistungsgesetz großen Kummer – sogar im Presseorgan der BRAK (3/2005 „Erschreckende Sorglosigkeit“) nehmen die kritischen Stimmen zu. Orientierungsstichwort in diesem Punkt sei der „Anwalt als Organ der Rechtspflege“. These: Tatsächlich wird die Existenz von Anwälten seitens Richterschaft und Justizverwaltung eher als störend empfunden – und das nicht erst seit heute.

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    Zuletzt geändert: 21.04.2007, 08:58:18